Die Aufgaben des ÖbVI
Die ÖbVI sind beliehene Freiberufler, d.h. der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Sie arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktionen. Sie sind somit kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens.
- Die Aufgaben im öffentlich-rechtlichen Bereich der Vermessung
- Die Aufgaben im Bereich der Ingenieurgeodäsie
- Bewertung
- Geodaten-Management
- zum Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien,
- zur Entwicklung Ihrer Immobilien,
- zur Bewertung Ihrer Immobilien,
- zu Planung und Baurealisierung,
- zur Bestellung von Erbbaurechten, zur Höhe von Erbbauzinsen,
- zur Vorbereitung und Entwicklung von städtebaulichen Verträgen ...
- an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
- Grenzvermessungen durchzuführen, die der Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters dienen und
- raumplanerische und städtebauliche Vermessungsaufgaben auszuführen.
- Die Tatbestände, die sie durch vermessungstechnische Ermittlung an Grund und Boden feststellen, können sie mit öffentlichem Glauben beurkunden.
- Vermarktungs- und Vertragsberatung,
- Beratung in allen wertrelevanten Fragen des Städtebaurechts,
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen hinsichtlich beabsichtigter Nutzungen,
- Beratung im Zusammenhang mit der Vorbereitung städtebaulicher Verträge.
Beratung
Der ÖbVI ist als Pflichtmitglied der Baukammer auch "Beratender Ingenieur". Er versteht sich als Dienstleister und berät Sie bei allen Fragen zu der Entwicklung Ihres Grundstückes. Sprechen Sie ihn an bei allen Fragen
Der ÖbVI ist auf Grund seiner fundierten und breitgefächerten Ausbildung ein ausgewiesener Experte im privaten und öffentlichen Baurecht und wird Sie gern bei Ihrem Bauvorhaben begleiten. Er ist Ihr Ansprechpartner bei der baubegleitenden Vermessung, bei Fragen zur Bauüberwachung (u.a. Abweichung der Baurealisierung vom Planwerk / Einhaltung der DIN-Vorschriften) und bei der erforderlichen Beweissicherung.
Er berät Sie auch zum besonderen Städtebaurecht und bei speziellen Wertermittlungsfragen in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen.
In all den nachfolgenden, nicht abschließend aufgelisteten Aufgabenbereichen wird der ÖbVI Sie umfassend beraten können. Er wird Ihnen effiziente und kostengünstige Lösungswege aufzeigen können und Sie bei den anstehenden Aufgaben mit hochqualifiziertem Personal und mit modernster Technik unterstützen.
Die Aufgaben im öffentlich-rechtlichen Bereich der Vermessung
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind Organe des öffentlichen Vermessungswesens. Auf Grund des Vermessungsgesetzes des Landes Berlin und der Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind sie berechtigt und berufen
Grenzvermessungen
Möchten Sie wissen wo Ihre Grenzen sind? Wollen Sie einen Grundstücksteil kaufen oder verkaufen und benötigen dazu die Bildung neuer Grenzen?
Mit diesen Problemen sind Sie beim ÖbVI richtig. Er zeigt Ihnen, wo sich die Grenzen befinden, er fertigt einen Teilungsplan, prüft dabei die baurechtlichen Beschränkungen und beantragt für Sie das Negativzeugnis oder stellt den Teilungsantrag. Er bildet die neuen Grenzen, erstellt die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlichen Unterlagen, reicht sie beim Vermessungsamt ein und prüft schließlich für Sie die Richtigkeit der Fortführungsmitteilungen.
Mit diesen Unterlagen kann Ihr Notar die Abschreibung im Grundbuch beantragen.
Möchten Sie wissen wo Ihre Grenzen sind? Wollen Sie einen Grundstücksteil kaufen oder verkaufen und benötigen dazu die Bildung neuer Grenzen?
Mit diesen Problemen sind Sie beim ÖbVI richtig. Er zeigt Ihnen, wo sich die Grenzen befinden, er fertigt einen Teilungsplan, prüft dabei die baurechtlichen Beschränkungen und beantragt für Sie das Negativzeugnis oder stellt den Teilungsantrag. Er bildet die neuen Grenzen, erstellt die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlichen Unterlagen, reicht sie beim Vermessungsamt ein und prüft schließlich für Sie die Richtigkeit der Fortführungsmitteilungen.
Mit diesen Unterlagen kann Ihr Notar die Abschreibung im Grundbuch beantragen.
Errichtung von Bauwerken und baulichen Anlagen
Möchten Sie ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie einen Bauantrag stellen und bei Großvorhaben möglicherweise einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan finanzieren?
Für den Bebauungsplan benötigen Sie eine Planunterlage und eine Reinzeichnung und für den Bauantrag gemäß der Bauvorlagenverordnung einen amtlichen Lageplan. Als Auflage aus der Baugenehmigung können weitere Vermessungen erforderlich werden, wie zum Beispiel das Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit (Absteckung), die Überprüfung der Einhaltung von baurechtlichen Linien und Grenzabständen, die Kubatur und Höhenlage des Bauwerkes. Nach Abschluß der Baumaßnahme sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Bauwerk oder die bauliche Anlage zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (z.B. Eintrag in die amtliche Flurkarte) vermessen zu lassen.
Auf diesem Weg ist Ihnen der ÖbVI der richtige Partner. Er berät Sie fachkundig und führt die erforderlichen Arbeiten zuverlässig und nach den gesetzlichen Erfordernissen aus.
Die Aufgaben im Bereich der Ingenieurgeodäsie
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure haben eine wissenschaftliche Ausbildung mit engem Praxisbezug durchlaufen. Neben ihren öffentlichen Aufgaben sind sie auch kompetente Fachleute für die vermessungstechnische und geometrische Betreuung der Fachgebiete Ingenieurbau, Spezialtiefbau, Verkehrsanlagenbau, Tunnelbau, Stahlbau u.a..
Mit ihren umfassenden Kenntnissen in allen Bereichen der Vermessung und ihrer Ausrüstung an modernstem Instrumentarium für Messung und Berechnung sind sie die idealen Partner für die Umsetzung Ihrer Vorhaben. Sie beraten und bieten problemorientierte Lösungen, sie realisieren die Lösungen meßtechnisch, werten die Ergebnisse aus und bewerten sie problemorientiert.
Die ÖbVI bedienen Sie mit den kompletten Leistungsbildern der Entwurfs- und der Bauvermessung.
Ingenieurbau
Die Umsetzung der Planung bedarf bei allen Ingenieurbauvorhaben umfangreicher vermessungstechnischer Betreuung.
Beginnend mit der Übertragung des Projektes in die Örtlichkeit, der sogenannten Bauabsteckung, ergeben sich im weiteren Bauablauf weitere Vermessungsaufgaben aus Anforderungen der Statik, Baugeometrie, Gestaltung und Dokumentation sowie im Besonderen im Hinblick auf die einzuhaltenden Genauigkeiten (Bautoleranzen).
Beweissicherung
Begleitend zur Errichtung von Bauwerken sind im Umfeld des Baugeschehens Beweissicherungen durchzuführen. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme bedürfen die Ingenieurbauwerke wie Staumauern, Kraftwerke, Produktionsanlagen und Brückenbauwerke zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ständiger Kontrollen in Bezug auf Standsicherheit und Deformation.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur beobachtet, bewertet und dokumentiert eventuelle Veränderungen. Er erstellt über diese Messungen und über die Qualität der Bauausführung im Vergleich zur Planung gerichtsfeste Gutachten und ist daher Ihr Partner bei Streitfällen im Bau.
Nicht nur durch die Richtigkeitsvermutung aus ihrer Funktion als Organ des öffentlichen Vermessungswesens, sondern in Verbindung mit Selbstverständnis des freiberuflichen Unternehmers sind die ÖbVI Ihr idealer Begleiter bei der Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Ingenieurbauwerken.
Verkehrsanlagen
Wirtschaftliches Wachstum erfordert leistungsfähige Transport- und Verkehrsmittel. Damit verbundene hohe Geschwindigkeiten, wie z.B. beim spurgeführten Fern- und Nahverkehr, haben Toleranzanforderungen, die ein hohes Maß an Präzision verlangen. Dies zu erreichen ist für den ÖbVI eine hohe Herausforderung, der er sich gerne für Sie stellt.
Neben der problemorientierten Durchführung und Auswertung von Trassenberechnungen in der Planungsphase und Präzisionsmessungen in der Realisierungsphase erledigen Ihnen die ÖbVI auch alle liegenschaftsrechtlichen Vermessungen zur Umsetzung des Bauvorhabens. Sie erstellen Grunderwerbspläne im Zuge von Planfeststellungsverfahren und helfen mit Ihren Wertgutachten bei den Grunderwerbsverhandlungen. Sie erhalten somit das zur Planung und Realisierung erforderliche Vermessungs- und Bewertungspaket aus einer Hand.
Stahlbau
Im konstruktiven Stahlbau und Stahlbrückenbau weisen die Konstruktionen komplizierte geometrische Beziehungen auf. Die ÖbVI begleiten die Produktion mit mathematischen und geometrischen Berechnungen sowie die Montage mit Ihren Vermessungen zur Ausrichtung der Stahlteile. Die Begleitung durch den ÖbVI stellt im modernen Stahlbau eine zusätzliche Qualitätssicherung dar.
Spezialtiefbau
U-Bahnbauten, Entwässerungsanlagen und sonstige Tunnelbauten, bei denen Rohrvortriebs- oder Schildvortriebssysteme zum Einsatz kommen, bedürfen der umfangreichen ingenieurgeodätischen Betreuung.
Die ÖbVI erarbeiten für Sie die Planungsgrundlagen, rechnen den Bauentwurf ein, fertigen Absteckpläne und übertragen den Entwurf in die Örtlichkeit. Sie übernehmen die baubegleitenden Messungen, wie Einrichtung und Kontrolle der Vortriebssteuerung sowie die oberirdischen Beweissicherungs- und Deformationsmessungen.
Anlagen und Maschinenbau
Steigende Qualitätsansprüche im Hinblick auf Genauigkeit, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit im Anlagen- und Maschinenbau erfordern den Einsatz eines hochqualifizierten Geodäten als Ansprechpartner, auch für Aufgabenstellungen im Submillimeterbereich.
Über die statischen Meß- und Prüfaufgaben hinaus gehören auch die Ermittlung von Maßen, Toleranzen, Schwingungen, Bewegungen und Veränderungen im Betriebszustand von Maschinen und Anlagen zum Aufgabenbereich der ÖbVI.
Bewertung
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind auf Grundlage des § 24 des Berliner Vermessungsgesetzes und in Verbindung mit ihrer Berufsordnung fachlich den IHK-Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken grundsätzlich gleichgestellt.
Der ÖbVI erarbeitet Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken oder Rechten und Belastungen (z.B. Leitungsrechte) an Grundstücken und unterstützt Sie beim Erwerb bzw. Veräußerung von Immobilien durch:
In Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen ist der ÖbVI ausgewiesener Experte für die speziellen Wertermittlungsaufgaben, wie z.B. die Bemessung von Ausgleichsbeträgen oder Entschädigungswerten. Der Beratungstätigkeit kommt auch hier eine besondere Bedeutung zu.
Des weiteren erstellt der ÖbVI Wertermittlungen für steuerliche Zwecke wie die Bemessung von Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer.
Geodaten-Management
Auf dem neuen Markt der Geodaten erbringt der ÖbVI eine Fülle von Dienstleistungen. Sprechen Sie ihn an, wenn Sie Ihre eigenen Informationen und Daten optimiert aufbereitet und ggf. auch analysiert bekommen wollen. Der ÖbVI ist mit dem Umgang von Datenbanken vertraut und wird Ihnen bei Fragen zu Geoinformationssystemen hilfreich zur Seite stehen.
So kann er raumbezogene Geobasisdaten im Bereich der GIS — Anwendungen digital erfassen, strukturieren, veredeln und verwalten. Facility Management, Gebäudemanage-ment, Bodenmanagement, Flächenmanagement oder Informationsmanagement sind neue Aufgabengebiete, zu denen der ÖbVI durchaus Dienstleistungen anbieten kann. Ob dies ein dreidimensionales Gebäudeaufmaß, Bewertungsaufgaben zur Wirtschaftlichkeits-betrachtungen und zu alternativen Nutzungsmöglichkeiten Ihres Immobilienbestandes sind oder ob dies der Aufbau eines GIS für spezielle Auskünfte ist, Alles sind Leistungen eines auf die Herausforderungen der neuen Märkte eingestellten ÖbVI.
Bereiche der Navigation (KfZ), Flottenmanagement, Multimedia, oder spezielle Auskunftssysteme benötigen Geobasisdaten und den Sachverstand eines ÖbVI. Mit Hilfe der speziellen Kenntnisse und Instrumente kann er Ihnen hilfreich beratend zur Seite stehen und Ihnen prozessorientierte Modelle zur Optimierung und Überwachung Ihrer Geschäftsmodelle entwickeln.






